CDU-Stadtverband Hildesheim

CDU-Fraktion setzt Wahlprogramm um

CDU-Fraktion setzt das Wahlprogramm um

1) Auf Antrag der CDU-Fraktion: Verpflichtungen zur Aufgabenwahrnehmung überprüfen
 
Sachverhalt:
Die Stadt Hildesheim muss derzeit einen Weg finden, aus der hohen Verschuldung heraus einen ausgeglichenen Haushalt zu erarbeiten, um die Entschuldungshilfe des Landes Niedersachsen im Hinblick auf den Zukunftsvertrag erhalten zu können. Vordergründiges Ziel muss sein, auch in Zukunft ab 2014 nachhaltig einen ausgeglichenen Haushalt Jahr für Jahr zu erwirtschaften. Deshalb sollte die Verwaltung zukünftig effizienter organisiert sein. Rat und Verwaltungsspitze stehen also in der Verantwortung, die Aufgaben der Stadt insgesamt eindeutig zu definieren. In den Gesprächen zum Finanz- und Zukunftsvertrag ist deutlich geworden, dass die Stadtverwaltung neben den gesetzlichen Verpflichtungen auch diverse Aufgaben aufgrund vertraglicher Verpflichtungen übernimmt. Dies gilt insbesondere im Bereich der Jugend-, Sozial- und Schulverwaltung. In der Zukunft muss klar sein, für welche Aufgaben die Stadtverwaltung aufgrund einer gesetzlich normierten Verantwortlichkeit handelt, welche Aufgaben nach vertraglicher Verpflichtung erledigt werden und welche Bereiche in
Abgrenzung zu den vorgenannten Punkten als freiwillig anzusehen sind. Vor dem Hintergrund der finanziellen Situation muss im Einzelfall stets beurteilt werden, welche Aufgaben sich die Stadt noch erlauben kann, ohne dass dazu tatsächlich eine Verpflichtung besteht. Daher bittet die CDU-Fraktion um eine Übersicht der Aufgaben, die in der Stadtverwaltung bearbeitet werden, mit entsprechender Kategorisierung in gesetzliche, vertragliche und freiwillige Leistungen / Aufgaben.
 
 
 
Beschlussvorschlag:
1.) Die Stadtverwaltung erstellt bis zum 30.06.2012 eine Auflistung der von ihr zu erledigenden Aufgaben nach Rechts- und Leistungsgebieten. Sie unterscheidet dabei in Aufgaben, die gesetzlich, vertraglich oder freiwillig erledigt werden. Die gesetzlich und vertraglich zu erledigenden Aufgaben werden mit einer entsprechenden Verpflichtungsgrundlage hinterlegt.
2.) Die Verwaltung teilt bis zum 30.04.2012 die Summe der Verwaltungskosten sowie deren Anteil an den Gesamtausgaben mit.



 
2) Auf Antrag der CDU-Fraktion: interkommunale Zusammenarbeit mit dem Landkreis Hildesheim und den kreisangehörigen Gemeinden

 
Sachverhalt:
Am 10.10.2011 hat der Rat der Stadt Hildesheim die Verwaltung per Beschluss verpflichtet, mit dem Landkreis Hildesheim den sog. Finanzvertrag abzuschließen. Mit diesem Vertrag werden die finanziellen Verpflichtungen zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim zunächst
in den Bereichen Jugend, Schule und Soziales neu geordnet, wodurch die Stadt in die Lage versetzt wird, die Anforderungen des Zukunftsvertrages, welcher mit dem Land Niedersachsen abzuschließen ist, zu erfüllen. Wesentlich trägt dazu die Übernahme der Kosten für die Grundsicherung für Rentnerinnen und Rentner im Sinne des 12. Buches
Sozialgesetzbuch durch den Bund bei.
Die CDU hat das Ziel der Verhandlungen insbesondere auch darin gesehen, zwischen den beiden parallelen Verwaltungen Überschneidungen abzubauen und Synergieeffekte zu finden. Dieses Ziel soll weiter verfolgt werden. Die Kontakte sollen vertieft fortgeführt werden, um teure Strukturen zu hinterfragen und Verwaltung gemeinsam zu gestalten.
In einem ersten Schritt untersuchen beide Verwaltungen derzeit Aufwand und Standards im Bereich der Jugendhilfe. Parallel ist zu prüfen, welche weiteren Aufgaben entweder gemeinsam erledigt oder auf den Landkreis übertragen werden könnten, weil dieser gesetzlich zuständig wäre. Dies ist bei einzelnen Punkten, wie den Aufgaben nach dem Waffen- und Sprengstoffgesetz, der Verwaltung der Verwarngeldstelle und der gemeinsamen Ausschreibung der Gaslieferverträge bereits gelungen. Darüber hinaus sollte eine weitere Kooperation aktiv vorangetrieben werden, um eine kostengünstigere sowie effizientere Aufgabenerledigung zu erreichen.
 
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung erarbeitet bis zum 30.06.2012 ein Konzept für die weitere interkommunale Zusammenarbeit mit dem Landkreis und den kreisangehörigen Gemeinden, insbesondere für eine gemeinsame und effizientere Aufgabenerledigung sowie gegebenenfalls für eine
Rückübertragung von Aufgaben. Der Focus liegt dabei auf den Bereichen EDV, Umwelt, Jugendhilfe, Sozialhilfe und Schulverwaltung.